Ihr Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Oldenburg

Als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht aus Oldenburg stehe ich Ihnen kompetent bei allen Angelegenheiten rund um das Jagd- und Waffenrecht, das Polizeirecht oder das Fahrerlaubnisrecht zur Seite. Rufen Sie mich am besten gleich einmal an und lassen Sie sich fachkundig und unverbindlich beraten!

Als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht aus Oldenburg biete ich Ihnen Expertise in Fragen des:

  • Waffen- und Jagdrechts
  • Bewachungsrechts
  • Polizeirechts
  • Fahrerlaubnisrechts

Ihr Rechtsanwalt für besondere Verwaltungsverfahren

Als Rechtsanwalt für Verwaltungsverfahren trete ich für Ihre Rechte ein! Ihnen soll die Fahrerlaubnis entzogen werden? Wurde Ihnen der Antrag auf einen Waffenschein versagt? Bekommen Sie keine Bewachungserlaubnis? Gerne überprüfe ich als Ihr persönlicher Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht aus Oldenburg behördliche Entscheidungen rund um die Themen Fahrerlaubnisrecht, Waffenrecht, Bewachungs- und Polizeirecht und berate Sie bezüglich der wichtigsten Voraussetzungen.

Jetzt beraten lassen!

Kompetente Beratung & loyale Vertretung im Polizeirecht

Sollte die Polizei Maßnahmen gegen Sie verübt haben, die Sie für rechtswidrig halten und gegen die Sie sich im Nachhinein zur Wehr setzen wollen, unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht aus Oldenburg umfassend mit Rat und Tat. Auch wenn in den meisten Fällen gegen Maßnahmen der Polizei der Handlungsspielraum überaus begrenzt ist, so besteht doch oft die Option einer nachträglichen gerichtlichen Überprüfung. Ich prüfe den Sachverhalt für Sie und unterstütze Sie beim rechtlichen Vorgehen!

Konflikte mit dem Waffengesetz vermeiden

Der Umgang mit Waffen ist in Deutschland streng geregelt. Deshalb ist es wichtig, sich bei Problemen im Waffenrecht unbedingt an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf diesen speziellen Teilbereich des für Verwaltungsrechts spezialisiert hat. In Oldenburg bin ich der richtige Ansprechpartner für Sportschützen, Waffensammler und Jäger, wenn es Probleme oder Fragen im Zusammenhang mit der Ausstellung, Verlängerung oder dem Einzug der Waffenbesitzkarte oder des Jagdscheins gibt. Ich berate Sie kompetent zu Fragen rund um den Waffenbesitz wie zum Beispiel zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung und zur Schießstand- sowie Waffenkontrollen.

Benötigen Sie eine Vertretung vor dem Verwaltungsgericht?

Eine anwaltliche Vertretung vor dem Verwaltungsgericht ist bei erstinstanzlichen Verfahren nicht verpflichtend. Jeder prozessfähige Bürger hat in Deutschland das Recht, ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht selbstständig zu betreiben. Auch bei mündlichen Verhandlungen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für Verwaltungsverfahren nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings erhalten Sie mit einem Anwalt kompetente Unterstützung durch einen „Fachmann“, der Sie fachkundig über Risiken und Chancen des anstehenden verwaltungsrechtlichen Verfahrens beraten kann. Die Hinzuziehung eines Anwalts als Vertretung vor dem Verwaltungsgericht ist daher vor allem bei komplexen Fällen unbedingt anzuraten.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht, schnell Anwalt anrufen

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen? Dann ist Eile gefragt, denn zumeist erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis zusammen mit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung! Das bedeutet, dass selbst eine Klage keine aufschiebende Wirkung mehr hat (also die Entziehung auch zunächst nicht verhindern kann) und so die Fahrerlaubnis sofort abzugeben ist. Davor bewahren kann Sie unter Umständen lediglich ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.

Ist die Fahrerlaubnis erst entzogen, ist eine Wiedererlangung mit einigem Aufwand verbunden. Abhängig von den Gründen des Entzugs kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder auch eine erneute Prüfung (Theorie und/oder Praxis) von Nöten sein. Als Rechtsanwalt für Verwaltungsverfahren in Oldenburg berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten und prüfe die Erfolgsaussichten bei rechtlichem Vorgehen. Anruf genügt – ich bin gerne auch kurzfristig für Sie tätig!

Jetzt Ihren Anwalt anrufen!