Benötigen Sie einen Strafverteidiger in Oldenburg?

Als Strafverteidiger aus Oldenburg bin ich Ihr Rechtsbeistand, wenn gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet werden soll oder bereits eingeleitet wurde. Das Hinzuziehen eines Verteidigers ist Ihr von der Verfassung garantiertes Recht – auf das Sie nicht verzichten sollten! Rufen Sie mich doch gleich einmal an und lassen Sie sich umfassend und persönlich beraten.

Als Ihr Strafverteidiger für Oldenburg biete ich Ihnen:

  • Langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt
  • Vorsorgliche Beratung bei möglicherweise gegen Sie geführten Strafverfahren
  • Verteidigung Ihrer Interessen vor Gericht

Einen Strafverteidiger in Oldenburg hinzuzuziehen, ist immer dann anzuraten, wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden. Selbst wenn Sie sich völlig sicher sind, dass Sie die Ihnen vorgeworfene Straftat nicht begangen haben: Konsultieren Sie unbedingt vorsorglich einen Strafverteidiger in Oldenburg! Denn über eine mögliche Strafe entscheidet immer der Richter – und auch Richter können sich irren!

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Wann braucht man einen Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger sollte in einem Strafverfahren in Oldenburg und bundesweit immer hinzugezogen werden, wenn man als Beschuldigter bei der Polizei erscheinen soll oder wenn eine Anklageschrift ins Haus kommt. Eine Pflicht als Beschuldigter eine Aussage zu machen, gibt es nicht. Ein Strafverteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren daraufhin wirken, dass ein Strafverfahren eingestellt wird, oder die Strafverfolgung so gering wie möglich zu halten. Weiter kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht darauf achten, dass Ihre Rechte als Beschuldigter nicht verletzt werden.

Darf man sich den Strafverteidiger selbst aussuchen?

Sofern Sie sich nicht eigenständig einen Strafverteidiger in Oldenburg suchen, wird Ihnen in Fällen der notwendigen Verteidigung (§§ 140, 141 Strafprozessordnung) ein Pflichtverteidiger zugeordnet. Diesen können Sie ggf. selber benennen, tun Sie dies nicht, wird dieser Ihnen vom Gericht ausgewählt. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie keine Wahlmöglichkeit mehr. Sie dürfen nicht nur, sondern sollten sich unbedingt frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger in Oldenburg suchen. So ist sichergestellt, dass das Verhältnis zwischen Ihnen als Mandant und dem Strafverteidiger vertrauensvoll ist.

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist im Strafprozess ein durch das Gericht, dem Beschuldigten beigeordneter Verteidiger. Der Unterschied zum. „normalen“ Strafverteidiger in Oldenburg liegt in der Auswahlmöglichkeit. Deswegen nennt man ihn auch Wahlverteidiger. Diesen sollten Sie unabhängig von der Möglichkeit eines Pflichtverteidigers beauftragen, da unter Umständen die notwendige Pflichtverteidigung seitens der Strafverfolgungsbehörde und des Gerichts zu spät erkannt wird. So kann Ihr Strafverteidiger bereits früh verhindern, dass Sie eventuelle Nachteile erfahren. Soweit möglich, wird ihr Strafverteidiger aus Oldenburg, auch die Pflichtverteidigung beantragen.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren und unter Umständen auch für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren. Bei Heranwachsenden greift das Jugendstrafrecht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer vorliegenden Reifeverzögerung oder besonders jugendtypischen Straftaten, welche ebenfalls auf eine Reifeverzögerung schließen lassen.

Können auch Kinder nach Jugendstrafrecht bestraft werden?

Kinder bis 14 Jahre sind in Deutschland nicht strafmündig. Das bedeutet, dass eine Strafverfolgung nicht möglich ist. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Täter unter 14 Jahren mit keinerlei Konsequenzen rechnen müssen. Kinder ab dem siebenten Lebensjahr können zivilrechtlich haftbar gemacht werden und zur Zahlung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz verurteilt werden. Die Zahlung von Bußgeldern oder gar eine Haftstrafe ist allerdings bei Kindern unter 14 Jahren ausgeschlossen.

Was kann ein Anwalt im Jugendstrafrecht für mich tun?

Auch für Jugendliche ist ein Hinzuziehen von einem Strafverteidiger in Oldenburg unbedingt anzuraten, wenn ein Strafverfahren läuft oder gar eine Gerichtsverhandlung droht. Ein erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht überprüft zuverlässig den Sachverhalt sowie die vorhandenen Beweismittel und übernimmt die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Weiterhin stellt ein Strafverteidiger in Oldenburg sicher, dass alle Möglichkeiten für eine Strafabwendung ausgeschöpft werden – und verteidigt seine jugendlichen Mandanten, wenn nötig, auch entsprechend vor Gericht.

Ihr Anwalt für Strafrecht ist für Sie da:

  • Bei allen strafrechtlichen Angelegenheiten bereits im Ermittlungsverfahren
  • Als Strafverteidiger vor Gericht
  • Als direkter Ansprechpartner in Haft
  • Als Opferrechtsanwalt in der Nebenklage

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