Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Oldenburg

Als Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht in Oldenburg setze ich mich für Sie ein, wenn schwere Vorwürfe gegen Sie erhoben werden! Nutzen auch Sie jetzt die professionelle Unterstützung für eine erfolgreiche Verteidigung vor Gericht.

Warum Sie immer auf einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Oldenburg setzen sollten:

  • Frühzeitige Akteneinsicht, dadurch bessere Chancen vor Gericht
  • Ausarbeitung individueller Verteidigungsstrategien
  • Umfassende und bedarfsorientierte Beratung

Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Oldenburg stelle ich mich schützend vor meine Mandanten. In intensiven Gesprächen ermitteln wir die optimale Strategie, um ein Verfahren frühzeitig zu beenden oder zumindest eine Strafe zu begrenzen. Rufen Sie am besten heute noch an oder schreiben Sie mir über mein Kontaktformular und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Ich bin gerne für Sie da!

Jetzt beraten lassen!

Ihr erfahrener Strafverteidiger aus Oldenburg

Ein guter Rechtsanwalt für Strafrecht in Oldenburg zeichnet sich durch höchste Flexibilität und Professionalität im Auftreten gegenüber Strafverfolgungsbehörden sowie Gerichten aus. Denn in nicht wenigen Fällen müssen sich Mandanten und ihre Strafverteidiger mit einem Gericht in Oldenburg oder anderswo Deutschland auseinandersetzen, welches den Mandanten voreingenommen gegenübertritt. Ein professioneller Rechtsanwalt und Strafverteidiger sind hier dringend notwendig.
Für mich als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht geht es darum, in Oldenburg und bundesweit, die optimale Strategie zu finden. Ein zu höfliches und freundliches Auftreten dem Richter gegenüber mag vielleicht ein mildes Urteil erreichen, aber kann gleichzeitig die Interessen des Mandanten vernachlässigen. Ein zu provokantes Auftreten als Strafverteidiger hingegen kann den Richter verärgern und ein hohes Strafmaß bedeuten.
Es ist mir als Rechtsanwalt für Strafrecht in Oldenburg daher von größter Wichtigkeit, durch rechtzeitiges und genaues Tätigwerden im Vorfeld vor der Gerichtsverhandlung, die passende Strategie für eine erfolgreiche Strafverteidigung und die Durchsetzung Ihrer Interessen festzulegen.

Auch Ihr Anwalt im Jugendstrafrecht

Als Rechtsanwalt für Strafrecht verteidige ich auch im Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafrecht speziell durch den zugrunde liegenden Erziehungsgedanken. Das Jugendstrafrecht stellt weniger die Strafe (Erwachsenenstrafrecht), sondern vielmehr die Erziehung des Jugendlichen in den Vordergrund. Trotzdem ist es bei entsprechender Vorgeschichte des Jugendlichen und insbesondere bei schweren Straftaten durchaus möglich, dass eine Jugendstrafe oder sogar eine Haftstrafe verhängt wird!

Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht stehe ich meinen jungen Mandanten in Oldenburg einfühlsam, aber auch durchsetzungsstark zur Seite. Gemeinsam erarbeiten wir eine Vorgehensweise für die optimale

Verteidigung vor Gericht. In vielen Fällen kann so eine Einstellung des Verfahrens oder eine mildere Maßnahme als Jugendstrafe erreicht werden.

Rufen Sie mich als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht in Oldenburg an. Gerne vereinbare ich mit Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch!

Jetzt Termin vereinbaren!

Neben dem Jugendstrafrecht stehe ich Ihnen auch in allen weiteren Teilgebieten des Strafrechts zur Seite:

  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Opferrechte und Nebenklage
  • Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitengesetz

Das Ordnungswidrigkeitengesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Verhängung eines Bußgeldes als Sanktion für geringfügige Gesetzesverstöße.

Wie unterscheidet sich eine Straftat von einer Ordnungswidrigkeit?

Während eine Straftat eine grobe Übertretung der geltenden Strafgesetze darstellt, welche unter Umständen in Ihr Bundeszentralregister eingetragen wird, handelt es sich bei Ordnungswidrigkeiten um eher geringfügige Gesetzesverletzungen.

Wie ist die Ordnungswidrigkeit im Gesetz definiert?

Gemäß § 1 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz wird der Begriff der Ordnungswidrigkeit folgendermaßen definiert:

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Welche Konsequenzen sind bei einer Ordnungswidrigkeit zu befürchten?

Eine Ordnungswidrigkeit zieht zumeist eine Geldbuße nach sich. Bei nur sehr leichten Verstößen erfolgt in der Regel eine mündliche Verwarnung, bei schweren Verstößen drohen Bußgelder und speziell im Straßenverkehr auch Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis.