Jetzt Einspruch gegen Bußgeld einlegen in Oldenburg

Das Einlegen eines Einspruchs gegen ein Bußgeld in Oldenburg kann sich lohnen! Denn mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft – und somit anfechtbar. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie gerne, wenn Sie einen Einspruch gegen Bußgeld in Oldenburg einlegen wollen.

Legen Sie mithilfe eines Anwalts Einspruch gegen ein Bußgeld in Oldenburg ein – es lohnt sich:

  • Schnelle und professionelle Prüfung von Bußgeldbescheiden
  • Zuverlässige Aufdeckung fehlerhafter Bußgeldbescheide
  • Direkter und persönlicher Kontakt
  • Abwehr oder Verringerung von Bußen

Ein Einspruch gegen ein Bußgeld in Oldenburg setzt sogenannte „triftige Gründe“ voraus. Zu diesen Gründen gehören formale Fehler wie falsch ausgewiesene Aktenzeichen, technische Fehler (z.B. Messfehler), uneindeutige Blitzerfotos oder eine mangelhafte Beweisführung in der Bußgeldakte. Als spezialisierter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie aus Oldenburg gerne bei der Erhebung eines Einspruchs gegen ein Bußgeld. Rufen Sie mich doch gleich einmal an und lassen Sie sich unverbindlich beraten!

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Was ist der Bußgeldkatalog?

Der Bußgeldkatalog schreibt für bestimmte Tatbestände, also Verhaltensweisen, eine Geldbuße vor. Man kommt mit ihm in typischerweise in Berührung, wenn gültige Regeln auf Deutschlands Straßen nicht befolgt werden und man dabei erwischt wird. Im Bußgeldkatalog sind Sanktionen aufgeführt, die auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung folgen. Doch nicht jedes verhängte Bußgeld hat seine Berechtigung. Deswegen habe ich es als Anwalt für Verkehrsrecht häufig mit Widersprüchen gegen einen Bußgeldbescheid zu tun. Wollen Sie Einspruch gegen ein Bußgeld aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit einlegen? Oder haben Sie eine Anhörung bzgl. eines Verstoßes bekommen? Dann vereinbaren Sie einen Termin zur Rechtsberatung in Oldenburg und ich prüfe für Sie Ihre Möglichkeiten.

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Welche Sanktionen sind im Bußgeldkatalog aufgeführt?

Je nach Schwere des Verstoßes verfügt der Bußgeldkatalog über unterschiedliche Ahndungsmöglichkeiten. Diese reichen vom einfachen Bußgeld zusätzlich sogar mit Punkten in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot. In schwerwiegenden Fällen ist auch die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich. Die Details der Ahnung werden Verkehrssündern mit dem Verstoß zusammenhängenden Bußgeldbescheid mitgeteilt. Diesen prüfe ich für Sie gerne auf Richtigkeit. Ist er anfechtbar, lege ich für Sie gerne Einspruch gegen das verhängte Bußgeld in Oldenburg ein.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Meine Aufgabe als Anwalt ist es, Sie nicht nur vor unberechtigten Forderungen zu bewahren, sondern Sie ebenfalls über Ihre Ansprüche aufzuklären und diese ggf. für Sie durchzusetzen. Häufig habe ich es mit Ansprüchen zu tun, welche aus einem Verkehrsunfall resultieren wie zum Beispiel der Anspruch auf Schmerzensgeld. Eine pauschale Bestimmung des Schmerzensgeldes ist nicht möglich, diese richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und den Umständen. Ich prüfe in Oldenburg jedoch gerne Ihren Sachverhalt und berate Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten, einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz geltend zu machen.

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Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Die Definition der Ordnungswidrigkeit besagt, dass „leichtere Verstöße gegen das Gesetz mit einem minder schweren Unrechtsgehalt als Ordnungswidrigkeit gelten“. Der Begriff Unrechtsgehalt beschreibt die kriminelle Energie, die hinter einer Tat steht. Der Gesetzgeber hat die Ordnungswidrigkeit als Instrument geschaffen, damit nicht gleich jeder Verstoß zu einem Strafprozess führt oder vor Gericht landet.

Wie wird die Ordnungswidrigkeit im Verkehr sanktioniert?

Wenn Kraftfahrer eine Ordnungswidrigkeit begehen, können je nach Schwere des Vergehens Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote ausgesprochen werden.

Wie wird seitens des Gesetzgebers zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat unterschieden?

Wenn als Rechtsfolge auf eine Tat ein Bußgeld angeordnet wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Wenn allerdings das Gesetz Maßnahmen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen für ein Vergehen vorsieht, handelt es sich um eine Strafe. Eine Geldbuße ist somit nicht als Strafe anzusehen, sondern vielmehr als Denkzettel, durch den die Tat nicht noch mal verübt werden soll. Ordnungswidrigkeiten werden unter anderem im Verkehrsrecht geregelt, Straftaten sind immer ein Fall für das Strafrecht.


Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Oldenburg unterstützt Sie bei:

  • Überprüfung und Anfechtung von Bußgeldbescheiden
  • Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Überprüfung und Anfechtung von Ordnungswidrigkeiten